Rechtliches

Mit dem neuen Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) fallen alle Versicherungsvermittler unter Bundesaufsicht. Kernelement der neuen Regelung ist neben den verschärften Informationsplichten gegenüber den Versicherungsnehmern die Schaffung eines zentralen Registers.

Für ungebundene Versicherungsvermittler (Makler/Broker) ist der Registereintrag obligatorisch; sowohl für die juristischen wie natürlichen Personen.

Külhan & Partner AG und ihre Mandatsleiter sind in diesem Register eingetragen und erfüllen damit sämtliche Anforderungen des Bundesamtes für Privatversicherungen (Finma).
Weitere Informationen zu dieser Registrierungspflicht erhalten Sie auf der Homepage www.vermittleraufsicht.ch.